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Erneuerbare Energien: Gemeinde Frickingen

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Frickingen
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Erneuerbare Energien

Hauptbereich

Kriterien der Gemeinde Frickingen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und der Einleitung von bauplanungsrechtlichen Verfahren

Präambel

 

Die Gemeinde Frickingen unterstützt die Energiewende und die Erzeugung von regenerativer Energie.

Dabei kommt dem Ausbau von Solaranlagen auf Dächern eine vorrangige Bedeutung zu.

Größere gewerbliche Dächer (insbesondere Hallen) sollen deshalb – vorbehaltlich gesonderter gesetzlicher Regelungen – für Photovoltaik und / oder Dachflächenbegrünung genutzt werden.

Größere gewerbliche oder öffentliche Parkplätze sollen ebenfalls – vorbehaltlich gesonderter gesetzlicher Regelungen – für Photovoltaik genutzt werden.

Zusätzlich sind zur Erreichung der Energiewende Freiflächensolaranlagen notwendig. Hierfür sollen in Frickingen, als einer der größten Obstanbaugemeinden im Bodenseekreis, Agri PV- Anlagen ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV-Anlagen) sind in der Regel nicht als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, sodass ein Bebauungsplan und parallel auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Den kommunalen Planungsträgern kommt daher eine aktive Rolle bei der Steuerung der Ansiedlung von Freiflächensolaranlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu.

Ein Bauleitplanungsverfahren wird auf Antrag entsprechend den nachfolgenden Kriterien von der Verwaltung vorgeprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Aufgrund der kommunalen Planungshoheit verbleibt die Entscheidung weiterhin bei der Gemeinde Frickingen. Ein Anspruch auf Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanverfahrens besteht trotz Einhaltung der aufgestellten Kriterien grundsätzlich nicht. Die Kriterien dienen Verwaltung und Gemeinderat zur Vorprüfung und objektiven, vergleichenden Beurteilung von Anträgen.

Interessenten, die Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichten wollen, müssen gegenüber der Gemeinde nachvollziehbar darlegen, dass ihre Projekte den Kriterien entsprechen. Notwendige Zustimmungen von Behörden sind möglichst vor dem Aufstellungsbeschluss (spätestens bis zum Entwurfsbeschluss) vorzulegen.

Dieser Kriterienkatalog gilt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung und kann vom Gemeinderat jederzeit überarbeitet und ergänzt werden. Eine Überprüfung spätestens alle 2 Jahre wird angestrebt.

 

1. Allgemeines

Die maximale Größe pro Solarpark beträgt 10 Hektar. Die Flächenauswahl orientiert sich an den Vorgaben des Teilregionalplans Energie.

 

2. Regionale Wertschöpfung und Wahrung kommunaler Interessen

Die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb von FFPV-Anlagen in der Gemarkung Frickingen sollen zu 100% der Gemeinde Frickingen zugutekommen. Insofern muss sich der gewerbesteuerliche Sitz des Betreibers im Gemeindegebiet befinden. Darüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der auch Verkaufsfälle erfasst.

Der Betreiber muss der Frickinger Bevölkerung eine allgemein zugängliche Bürgerbeteiligung ermöglichen. Diese kann in Form von Genossenschaftsanteilen, stillen Beteiligungen, Kommanditanteilen, stillen Darlehen oder reinen verzinslichen Darlehen ermöglicht werden.

Eine Beteiligung ortsansässiger Bürger und Unternehmen oder der Gemeinde hat hierbei Vorrang. Gemeinschaftsanlagen werden Privatanlagen vorgezogen.

Ergänzende Beteiligungen durch andere Investoren sind erst nach einer Frist von 6 Monaten zulässig, sofern sich bis dahin keine Bürger- oder Gemeindebeteiligung in bedarfsdeckendem Umfang ergeben haben sollte und die bereits vorhandenen Anleger mit der Hereinnahme weiterer Investoren mehrheitlich einverstanden sind.

Vollständig aus Eigenmitteln oder privat aufgenommenen Bankdarlehen finanzierte Anlagen eines Flächeneigentümers auf eigenem Grund sind von der Verpflichtung zur Bürgerbeteiligung grundsätzlich ausgenommen, es sollte jedoch idealerweise auch in solchen Fällen vom Betreiber eine angemessene Bürgerbeteiligung ermöglicht werden, um die Akzeptanz von FFPV-Anlagen bei der ortsansässigen Bevölkerung zu erhöhen.

Gemäß § 6 Abs. 3 EEG können bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Der Betreiber verpflichtet sich zu einem entsprechenden Angebot an die Gemeinde Frickingen.

Diese Bedingung kann ggf. auch über eine gemeindliche Beteiligung an der tatsächlich eingespeisten Strommenge abgelöst werden.

Es ist eine Rückbauverpflichtung zu übernehmen. Das Baurecht wird nur auf Zeit und nur für diesen Zweck geschaffen. Die Verpflichtung zum Rückbau der Anlage muss über Bürgschaften, Dienstbarkeiten oder ähnliches abgesichert werden.

Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller. Die Planungshoheit bleibt jedoch auch in diesem Fall uneingeschränkt und ausschließlich bei der Gemeinde.

 

3. Natur-, Artenschutz und Biodiversität

Der Betreiber muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Fläche nach Inbetriebnahme gepflegt wird. Dies muss so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird, entsprechend den Empfehlungen von Nabu und BUND:

  

Als Mindestvoraussetzung gilt:

a) Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module muss im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, auf Gülle oder andere Düngemittel.
 

b) Es empfiehlt sich eine extensive Pflege der Flächen, z.B. mit Schafbeweidung oder Mahd. Ehemalige Ackerflächen können mit Saatgut aus regionaler Produktion (z.B. von nah gelegenen, artenreichen Wiesen / Wildpflanzen-Saatgut) eingesät werden.
 

c) Bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres darf keine Mahd erfolgen. Grundsätzlich darf erst nach dem Abblühen der Blühpflanzen gemäht werden. Das Mähgut muss abgetragen werden. Die Flächen sollten zudem möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag).
 

d) Der Betreiber muss die Umzäunung der Anlage natur- und artenschutzgerecht gestalten. Hierfür stellen beispielsweise Naturzäune, bestehend aus heimischen Gehölzen, eine Möglichkeit dar. Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere und Niederwild gewährleisten. Gegebenenfalls sind Wildkorridore einzurichten.
 

e) Die Aufständerung der Solaranlagen muss ausreichend Abstand zwischen Boden und Unterkante der Solar-Module bieten, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gelten 80 Zentimeter Abstand zur problemlosen Flächenpflege, z.B. durch Schafe. Auf die höhere Aufständerung bei Agri-PV wird entsprechend hingewiesen.
 

f) Die Aufstellung von Bienenkästen sollte ermöglicht werden.

 

4. Vertragsgestaltung

Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag.

 

5. Netzanbindung

Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen an das Stromnetz soll per Erdverkabelung erfolgen. Einer Anbindung an eine Oberleitung kann im begründeten Einzelfall zugestimmt werden. Die Genehmigung zur Netzanbindung muss vor Beginn des Bauleitplanverfahrens vorgelegt werden.

 

6. Begrenzung des jährlichen Zubaus an Freiflächen-Photovoltaik

Der Gemeinderat behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt angesichts der bis dahin installierten Solarleistung zu beschließen, den weiteren Zubau zu begrenzen bzw. keinen

weiteren Zubau mehr zuzulassen.

 

7. Einzelfallentscheidung und Ortsbesichtigung

Der Gemeinderat führt in jedem Fall eine Ortsbesichtigung durch.

Er behält sich Einzelfallentscheidungen in allen Punkten vor.

 

Beschlossen durch den Gemeinderat am 26.03.2024


Frickingen, den 27.03.2024
gez. Jürgen Stukle
Bürgermeister

Aktuelle Daten der Solaraktivitäten in Frickingen

1. Entwicklung der Solaranlagen in der Gemeinde Frickingen

* kWp= Kilo-Watt peak (Leistung)

2. Solarstrom-Anteil 

  • Die Solarmodule mit ca. 3,8 Megawatt peak Leistung erzeugen ca. 3,8 Millionen kWh pro Jahr. Mit dieser Strommenge können ca. 1.100 Vier-Personen-Haushalte versorgt werden.
  • Dies entspricht ca. 145 % des Privatstrom-Verbrauches von Frickingen und ca. 45% des Frickinger Gesamtstromes.
  • Im Vergleich dazu liegt die BRD derzeit bei ca. 11 % Solarstrom-Anteil an der Brutto-Stromerzeugung (Quelle: Umweltbundesamt).

3. Solarwärme-Anteil

  • 2007 m² Kollektorfläche ersetzen ca. 130.000 l Heizöl.

* kWp= Kilo-Watt peak (Leistung)

Solarkataster / Solaratlas

Ist auch Ihr Dach geeignet für die Gewinnung von Strom oder Wärme?

Frickingen verfügt dank 1.800 Sonnenstunden im Jahr über optimale Rahmenbedingungen zur Nutzung der Sonnenenergie. Derzeit werden aber noch bei weitem nicht alle geeigneten Dächer für die Gewinnung von Sonnenenergie genutzt.
Vielleicht stellen Sie sich jetzt folgende Fragen:
• Ist mein Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage überhaupt geeignet?
• Was kostet so eine Anlage
• Wie wird die Wirtschaftlichkeit der Solar-Anlage etwa durch Verschattungseffekte von Nachbargebäuden oder Bäumen beeinflusst?
• Wie hoch ist mein Beitrag zur CO2-Einsparung?

Finden Sie es jetzt heraus!
Sie als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Frickingen haben mit dem Frickinger Solaratlas ab sofort die Möglichkeit, online jederzeit herauszufinden, wie groß das Potenzial zur Nutzung der Sonnenenergie auf dem Dach Ihres Hauses wirklich ist.

Im neuen Frickinger Solaratlas können Sie Ihr Gebäude ganz einfach per Eingabe von Straße und Hausnummer über die Adresssuche ausfindig machen. Die Einfärbung der Dachfläche in der Karte zeigt Ihnen dann direkt eine potenzielle Eignung. Mit Klick auf Ihre Dachfläche erfahren Sie zusätzlich, wieviel Energie Sie durch eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage gewinnen können. Und Sie erhalten übersichtliche Informationen über Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit.
Probieren Sie es aus – es kann sich für Sie lohnen!

Solaratlas

Photovoltaikanlagen
Die Photovoltaik wandelt Sonnenlicht unmittelbar in Strom um. Sie ist mittlerweile zu einer Standardtechnologie zur Stromerzeugung geworden.
Eine Photovoltaikanlage amortisiert sich im Durchschnitt nach 10 - 12 Jahren, bei einer typischen Lebensdauer von mindestens 25 Jahren. Der Betrieb der Photovoltaikanlage bereitet zudem wenig Aufwand. Die Montage- und Anschlussarbeiten dauern ein bis drei Tage, finden aber vorwiegend im Außenbereich statt.

Eigenverbrauch & Einspeisevergütung
Photovoltaikanlagen werden über die Einspeisevergütung staatlich unterstützt. Dem Betreiber einer PV-Anlage wird über den Zeitraum von 20 Jahren eine Abnahme des eingespeisten Stroms zu einem festen Preis garantiert. Diese beträgt momentan (April 2018) bei Anlagen bis 10 kWp 12,21 Cent/kWh. In den letzten Jahren sind die Photovoltaik-Preise sehr stark gesunken, die Stromgestehungskosten durch die Solaranlage liegen auf Privatdächern über die Lebensdauer gerechnet bei ca. 9-12 Cent/kWh. Also ca. um den Faktor 3 geringer als der Preis für Strom aus der Steckdose. Daher wird der Solarstrom bevorzugt selbst genutzt, nur der Überschuß wird verkauft. Dadurch ergeben sich, bei überschaubaren Investitionskosten, nach wie vor sehr gute Renditen für das eingesetzte Kapital.
In Frickingen gibt es ja bereits sehr viele Solaranlagen. Fragen Sie einfach einen Nachbarn oder einen örtlichen Handwerker nach seinen Erfahrungen.

Energiespeicher
Ist mehr selbstproduzierter Strom als benötigt vorhanden, kann dieser im Energiespeicher in Form von Warmwasser und/oder Strom gespeichert. Ist der Speicher voll, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist.

Solarthermieanlagen
Solarwärmeanlagen gibt es schon seit Jahrzehnten haben auf die Fläche bezogen einen 3-4 fachen höheren Wirkungsgrad als Solarstromanlagen. Dazu kommt, 70% der benötigten Energie wird in Privathäusern für Heizung und Warmwasser verbraucht. Für eine Energiewende ist es daher unumgänglich, auch den Wärmebedarf ins Auge zu fassen. Für diesen Bereich ist der Nutzung der Sonnenwärme eine gute Möglichkeit. Bei reinen Trinkwasseranlagen kann die Zentralheizung im Sommerhalbjahr fast komplett aus bleiben, größere Anlagen können die Raumheizung wirksam unterstützen. Dazu wird die bestehende Heizung mit einem großen Wärmespeicher und dem bestehenden Heizkessel kombiniert. Auch für diese Anwendung gibt es genügend Anschauungsobjekte in Frickingen.

Heizen mit Holz
Frickingen bezeichnet sich als auf dem Holzweg. Dies gilt nicht nur für das Bauen mit Holz, sondern in Frickingen wurde bereits 1998 eine der ersten kommunalen Nahwärmeheizungen in Baden Württemberg auf Basis von Hackschnitzeln gebaut. Auch sehr viele private Haushalte, Gewerbe und Landwirte nutzen Holz als Heizquelle. Im Leitbild der Gemeinde wurde 2017 die verstärkte Nutzung regenerativer Energien als verbindliche Norm aufgenommen. Die Kombination aus Solaranlage und Biomasseheizung weist von allen Heizsystemen den geringsten Primärenergiebedarf und die niedrigsten CO2 Emissionen auf. Holz ist ein heimischer Rohstoff der nachwächst und langfristig zur Verfügung steht, er verbrennt emissionsarm und CO2 neutral. Stückholz-, Pellet- oder Hackgutkessel werden manuell beschickt oder sie laufen vollautomatisch. Sie sind daher eine vollwertige Alternative zu fossilen Heizungen und für eine Energiewende und für den Klimaschutz unentbehrlich.

Förderprogramme
Wer plant, eine Solarthermieanlage oder eine Biomasseheizung zu installieren, hat die Möglichkeit, diese über Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finanzieren. Gerade die Förderbedingungen vom BAFA sind im Moment sehr lukrativ (www.bafa.de)

Watt-Wanderungen - Nachhaltigkeits-Spaziergänge

Die Watt-Wanderungen haben sich weg von reinen Energiethemen hin zu einem Spaziergang rund um die vielen Nachhaltigkeits-Aktivitäten in Frickingen entwickelt.

Bei den Rundgängen mit Gemeinderat und Energie-Fachmann Gottfried Grundler erhalten die Teilnehmer deshalb aktuelle Informationen rund um die Erneuerbaren Energien, die 17 Ziele der Agenda 2030, den EEA-European Energy Award, die kommunale Nahwärmeversorgung, die Förderung der biologischen Vielfalt, das kommunale Bauen mit Holz, u.v.m..

Beim Rundgang durch das Dorf werden zu allen Themen praktische Umsetzungen besichtigt. Unterwegs und an den einzelnen Stationen ist genug Zeit für alle Fragen der Teilnehmer.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Wir bitten um vorherige Anmeldung (Tel. 07554-97562, Mail: info(@)grundler-energietechnik.de).

Treffpunkt ist jeweils ca. 16:00 Uhr am Rathaus, Kirchstraße 7

Um Anmeldung wird gebeten bei Gottfried Grundler, Telefonnummer: 07554 97562

Nahwärme

Neben der seit 1997 durch einen privaten Contractor betriebenen Nahwärmeversorgung in Frickingen wurde kommunal in den Gemeindewerken Frickingen im Ortsteil Altheim der Bau einer Holzhackschnitzelanlage befürwortet.

Nahwärmeversorgung

Neben der seit 1997 durch einen privaten Contractor betriebenen Nahwärmeversorgung in Frickingen wurde kommunal in den Gemeindewerken Frickingen im Ortsteil Altheim der Bau einer Holzhackschnitzelanlage befürwortet.

Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten hatte der Gemeinderat angeregt, im Rahmen der energetischen Sanierung der Außenfassade des Benvenut-Stengele-Hauses auch die alte Ölheizung durch den Neubau einer Holzhackschnitzelanlage zu ersetzen. Neben den gemeindlichen Einrichtungen (Kinderhaus, Musikhaus) wurde auch – insoweit wirtschaftlich vertretbar – privaten Anliegern die Möglichkeit zum Anschluss angeboten. 

In der Sitzung vom 02.08.2011 wurde im Gemeinderat dem Bau und Betrieb einer ersten gemeindlichen Holzhackschnitzelanlage sowie dem Aufbau eines entsprechenden Nahwärmenetzes zugestimmt.

Liegenschaften

Liegenschaften Frickingen:
Rathaus - Wohn- u. Geschäftshaus - Petershauserhof - Betreutes Wohnen - Feuerwehrhaus - Grundschule mit Graf-Burchard-Halle - Bauhof - 82 Wohnhäuser

Liegenschaften Altheim:
Benvenut-Stengele-Haus - Musikhaus - Hirschen - 2 Gasthäuser - 21 Wohnhäuser